URHEBERRECHT

1. Geistiges Eigentum

Die Teilnehmer bleiben in vollem Umfang im Besitz ihres geistigen Eigentums (Urheberrecht).

2. Veröffentlichung
Die Teilnehmer geben Trilux das Recht, die Ergebnisse des Wettbewerbs für Public Relations Zwecke zu veröffentlichen, unter der Bedingung, dass zu jeder Veröffentlichung der Teilnehmer genannt wird, der sie entwickelt hat. Dieses Recht ist kostenlos.

3. Wirtschaftliche Verwertung
Beabsichtigt Trilux die wirtschaftliche Verwertung einer oder mehrerer Vorschläge, wird Trilux mit dem betreffenden Teilnehmer eine Vereinbarung über die Verwertung treffen.

4. Zeitliche Begrenzung
Trilux hat das Recht jeden dieser Vorschläge kommerziell zu nutzen unter der Bedingung, dass Trilux dem Teilnehmer innerhalb von sechs Monaten nach dem Wettbewerb/Meisterklasse schriftlich mitteilt, dass sie einen Vorschlag verwerten will.
Im Fall, dass innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Wettbewerbs/Meisterklasse keine Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und Trilux zustande kommt, ist der Teilnehmer nach entsprechender Nachricht an Trilux frei, seinen Entwurf Dritten anzubieten.

5. Geheimhaltung

Um die Vermarktung und Anmeldung von Schutzrechten nicht zu behindern, muss jeder Teilnehmer alle Informationen über die Vorschläge jedes anderen Teilnehmers mindestens so lange geheim halten, bis diese Informationen anderweitig veröffentlicht wurden.