URHEBERRECHT
1. Geistiges Eigentum
Die Teilnehmer bleiben in vollem Umfang im Besitz ihres geistigen Eigentums
(Urheberrecht).
2. Veröffentlichung
Die Teilnehmer geben Trilux das Recht, die Ergebnisse des Wettbewerbs
für Public Relations Zwecke zu veröffentlichen, unter der
Bedingung, dass zu jeder Veröffentlichung der Teilnehmer genannt
wird, der sie entwickelt hat. Dieses Recht ist kostenlos.
3. Wirtschaftliche Verwertung
Beabsichtigt Trilux die wirtschaftliche Verwertung einer oder mehrerer
Vorschläge, wird Trilux mit dem betreffenden Teilnehmer eine Vereinbarung
über die Verwertung treffen.
4. Zeitliche Begrenzung
Trilux hat das Recht jeden dieser Vorschläge kommerziell zu nutzen
unter der Bedingung, dass Trilux dem Teilnehmer innerhalb von sechs
Monaten nach dem Wettbewerb/Meisterklasse schriftlich mitteilt, dass
sie einen Vorschlag verwerten will.
Im Fall, dass innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Wettbewerbs/Meisterklasse
keine Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und Trilux zustande kommt,
ist der Teilnehmer nach entsprechender Nachricht an Trilux frei, seinen
Entwurf Dritten anzubieten.
5. Geheimhaltung
Um die Vermarktung und Anmeldung von Schutzrechten nicht zu behindern,
muss jeder Teilnehmer alle Informationen über die Vorschläge
jedes anderen Teilnehmers mindestens so lange geheim halten, bis diese
Informationen anderweitig veröffentlicht wurden.
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